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Erbverträge und Beratung in testamentarischen Angelegenheiten

Das Erbschaftsteuerrecht wurde im Jahr 1986/2008 grundlegend reformiert. Die Übertragung von Vermögen wird in den nächsten Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen. Durch Schenkungen und Erbfälle ergeben sich oftmals hohe finanzielle Belastungen durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die richtige Gestaltung im Vorfeld von Schenkungen, Überlassungsverträgen, Gesellschaftsverträgen ist die Basis für eine spätere Minimierung der Belastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Beim Übergang von Betriebsvermögen können sich neben den erbschaftsteuerlichen Auswirkungen auch erhebliche ertragsteuerliche Probleme ergeben. Gezielte Gestaltungsberatung im Vorfeld ist daher in diesem Bereich von grundlegender Bedeutung.

Unsere Leistungen in Zusammenarbeit mit qualifizierten Rechtsanwälten und Notaren:

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